Reform der parlamentarischen Untersuchungsausschüsse und der Immunität
abgestimmt am
10.12.2014
Zusammenfassung
Dieses Gesetz stärkt die Kontrollrechte des Parlaments durch neue Regeln für Untersuchungsausschüsse und regelt den Schutz von Informationen sowie die Immunität von Abgeordneten neu.
2/3 MehrheitXXV10.12.2014
Gesetz
Verfassung
Schwerpunkte
Stärkung der Minderheitenrechte: Ein Viertel der Abgeordneten kann nun die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses verlangen.
Präzisierung des Untersuchungsgegenstandes: Untersuchungen dürfen nur abgeschlossene Vorgänge der Bundesvollziehung betreffen.
Schutz der Regierungsarbeit: Die unmittelbare Willensbildung der Bundesregierung bleibt vor der Einsichtnahme durch Ausschüsse geschützt.
Einschränkung der Immunität: Abgeordnete können bei Verstößen gegen Informationsordnungen oder Verleumdung behördlich verfolgt werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.