Zusammenfassung
Senkung des Wahlalters für Betriebsversammlungen und Betriebsratswahlen auf 16 Jahre.einfache Mehrheit XXV 19.11.2014
Gesetz
Arbeitsrecht
junger Mensch
Personalvertretung
Schwerpunkte
- Senkung des Wahlalters für betriebliche Abstimmungen auf 16 Jahre.
- Stimmberechtigung in Betriebsversammlungen für alle Arbeitnehmer ab 16 Jahren.
- Einführung des aktiven Wahlrechts für den Wahlvorstand ab 16 Jahren.
- Anpassung der Voraussetzungen für die Wahlberechtigung bei der Ausschreibung.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.