Volksabstimmungen bei Gemeindezusammenlegungen

Zusammenfassung

Der Antrag fordert, dass jede Änderung der Gemeindegrenzen (wie Zusammenlegungen oder Trennungen) durch eine verpflichtende Volksabstimmung in den betroffenen Gemeinden entschieden werden muss.
2/3 Mehrheit XXV 19.11.2014
Gesetz
Gliedstaat
Verfassung
partizipative Demokratie

Schwerpunkte

  • Einführung verpflichtender Volksabstimmungen bei Änderungen der Gemeindegrenzen.
  • Die Zustimmung muss in jeder einzelnen betroffenen Gemeinde durch eine Mehrheit der wahlberechtigten Personen erfolgen.
  • Die Regelung gilt sowohl für das Zusammenlegen von Gemeinden als auch für deren Trennung.
  • Die Änderung soll direkt im Bundes-Verfassungsgesetz verankert werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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