Zusammenfassung
Der Antrag fordert, dass jede Änderung der Gemeindegrenzen (wie Zusammenlegungen oder Trennungen) durch eine verpflichtende Volksabstimmung in den betroffenen Gemeinden entschieden werden muss.2/3 Mehrheit XXV 19.11.2014
Gesetz
Gliedstaat
Verfassung
partizipative Demokratie
Schwerpunkte
- Einführung verpflichtender Volksabstimmungen bei Änderungen der Gemeindegrenzen.
- Die Zustimmung muss in jeder einzelnen betroffenen Gemeinde durch eine Mehrheit der wahlberechtigten Personen erfolgen.
- Die Regelung gilt sowohl für das Zusammenlegen von Gemeinden als auch für deren Trennung.
- Die Änderung soll direkt im Bundes-Verfassungsgesetz verankert werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.