Vorabprüfung der Verfassungsmäßigkeit von Staatsverträgen

Zusammenfassung

Der Antrag ermöglicht es dem Verfassungsgerichtshof, Staatsverträge vor deren Ratifikation auf ihre Verfassungsmäßigkeit zu prüfen.
2/3 Mehrheit XXV 13.05.2015
Gesetz
Verfassung
Gesetzgebungsverfahren
Verwaltungsgerichtsbarkeit
Verfassungsgerichtsbarkeit

Schwerpunkte

  • Einführung einer Möglichkeit, Staatsverträge vor ihrer endgültigen Genehmigung auf ihre Verfassungsmäßigkeit prüfen zu lassen.
  • Die Prüfung kann durch 20 Abgeordnete des Nationalrates, 7 Mitglieder des Bundesrates oder eine Landesregierung angestoßen werden.
  • Wird ein Vertrag als verfassungswidrig eingestuft, ist eine Genehmigung durch das Parlament nicht zulässig.
  • Die Anträge an den Verfassungsgerichtshof müssen eine klare Darstellung des Sachverhalts und ein konkretes Begehren enthalten.

Reden

5 Reden insgesamt

Pro
Contra
5:14 min
Antrag 79/A - Bundes-Verfassungsgesetz - B-VG und Verfassungsgerichtshofgesetz 1953, Änd.
1:20 min
Antrag 79/A - Bundes-Verfassungsgesetz - B-VG und Verfassungsgerichtshofgesetz 1953, Änd.
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