Zusammenfassung
Der Antrag sieht eine Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches vor, um die Toleranz gegenüber Lärm durch Kinder zu erhöhen. Kinderlärm soll nur dann untersagt werden können, wenn er die Nutzung des Grundstücks unzumutbar beeinträchtigt.einfache Mehrheit XXV 18.03.2015
Gesetz
soziale Sicherheit
Schwerpunkte
- Erhöhung der Toleranz gegenüber Lärm, der durch Kinder verursacht wird.
- Kinderlärm darf nur dann untersagt werden, wenn er die Nutzung des Grundstücks unzumutbar beeinträchtigt.
- Die Regelung gilt auch dann, wenn der Lärm das ortsübliche Maß überschreitet.
- Das Ziel ist eine rechtliche Sonderstellung für Kinderlärm im Vergleich zu anderen Geräuschen.
Dokumente (PDFs)
Relevante Medienberichte
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