Anpassung der Wertgrenzen für geringwertige Wirtschaftsgüter

Zusammenfassung

Der Antrag fordert eine schrittweise Erhöhung der Wertgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter auf 700 Euro bis 2017, um kleine Unternehmen von veralteten Abschreibungsregeln zu entlasten.
einfache Mehrheit XXV 25.02.2015
Entschließung
Steuerwesen

Schwerpunkte

In Kraft ab 01.01.2015
  • Anpassung der steuerlichen Wertgrenzen an die aktuelle wirtschaftliche Realität.
  • Schrittweise Erhöhung der Grenze auf 500 Euro im Jahr 2015.
  • Weitere Erhöhung auf 600 Euro im Jahr 2016.
  • Erreichen der Zielgrenze von 700 Euro im Jahr 2017.
Relevante Medienberichte
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