Entlastung des Rechnungshofs bei der Medientransparenz

Zusammenfassung

Der Antrag zielt darauf ab, den Rechnungshof von der Pflicht zur Übermittlung detaillierter Adress- und Organ-Daten an die KommAustria zu entlasten.
einfache Mehrheit XXV 11.02.2016
Gesetz
Verfassung
Haushaltskontrolle

Schwerpunkte

  • Entlastung des Rechnungshofs von bürokratischem Mehraufwand.
  • Wegfall der Pflicht zur halbjährlichen Aktualisierung von Adressdaten und Organen der Rechtsträger.
  • Spezifische Streichung von Datenfeldern (Namen, Adressen, Organe) im Gesetzestext.
  • Einsparung von geschätzt 680 Manntagen pro Jahr an Arbeitszeit.
Relevante Medienberichte
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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