Zusammenfassung
Der Antrag zielt darauf ab, den Rechnungshof von der Pflicht zur Übermittlung detaillierter Adress- und Organ-Daten an die KommAustria zu entlasten.einfache Mehrheit XXV 11.02.2016
Gesetz
Verfassung
Haushaltskontrolle
Schwerpunkte
- Entlastung des Rechnungshofs von bürokratischem Mehraufwand.
- Wegfall der Pflicht zur halbjährlichen Aktualisierung von Adressdaten und Organen der Rechtsträger.
- Spezifische Streichung von Datenfeldern (Namen, Adressen, Organe) im Gesetzestext.
- Einsparung von geschätzt 680 Manntagen pro Jahr an Arbeitszeit.
Dokumente (PDFs)
Relevante Medienberichte
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