Energie‑ und Flächenschutzkriterien für die Wohnbauinvestitionsbank
abgestimmt am
09.12.2015
Zusammenfassung
Der Abänderungsantrag erweitert das Gesetz zur Wohnbauinvestitionsbank um verbindliche Energie‑ und Flächenschutzkriterien. Neubauten, die durch die WBIB‑G gefördert werden, müssen künftig den EU‑Standards für 2020 entsprechen und möglichst wenig Land verbrauchen.
einfache MehrheitXXV09.12.2015
Abänderung
Steuerwesen
Wohnungspolitik
Schwerpunkte
Der Antrag verlangt, dass alle durch die WBIB‑G geförderten Neubauten die in der EU‑Richtlinie festgelegten Energieeffizienz‑Kriterien für das Jahr 2020 einhalten.
Zusätzlich wird ein neues Qualitätskriterium für siedlungsbezogene Wohninfrastruktur eingeführt, das Flächenverbrauch und Treibhausgasemissionen minimieren soll.
Durch das Vorziehen des Niedrigstenergiehaus‑Standards wird langfristig leistbares Wohnen ermöglicht, weil die Betriebskosten für Mieter*innen sinken.
Projektvorhaben, die zusätzlichen Flächenverbrauch oder die Förderung des motorisierten Individualverkehrs beinhalten, sollen von der Finanzierung durch die WBIB‑G ausgeschlossen werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.