Mindestannahmequote von 25 % für Angebote gemeinnütziger Bauvereinigungen
abgestimmt am
09.12.2015
Zusammenfassung
Der Abänderungsantrag ergänzt Art. 3 um Z 17a und legt eine Mindestannahmequote von 25 % für freiwillige Angebote der gemeinnützigen Bauvereinigung fest, um zu verhindern, dass zu hohe Quoten den Zugang zu gefördertem Wohnraum blockieren.
einfache MehrheitXXV09.12.2015
Abänderung
Steuerwesen
Wohnungspolitik
Schwerpunkte
Der Antrag fügt Art. 3 Z 17a eine neue Vorgabe ein: Bei freiwilligen Angeboten der Bauvereinigung muss mindestens ein Viertel (25 %) der Mieter das Angebot ausdrücklich annehmen, damit es gültig ist.
Ziel ist es, zu verhindern, dass Bauvereinigungen unrealistisch hohe Annahmequoten (z. B. 70 %) festlegen und damit den Zugang zu gefördertem Wohnraum erschweren.
Die Regelung soll das Eigentum an Wohnungen fördern, weil Wohneigentum als wichtige Alters‑ und Vermögensvorsorge gilt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.