Erweiterung der Spendenabsetzbarkeit für Tierschutz‑ und Denkmalschutz‑Organisationen
abgestimmt am
09.12.2015Zusammenfassung
Der Antrag erweitert das Bundes‑Stiftungs‑ und Fondsgesetz um neue Regelungen für qualifizierten Tierschutz, erweitert die Spendenabsetzbarkeit auf mehr gemeinnützige Organisationen und führt Sonderausgaben für den Erhalt denkmalgeschützter Gebäude ein.einfache Mehrheit XXV 09.12.2015
Abänderung
Steuerwesen
Schwerpunkte
- Der Antrag definiert „qualifizierten Tierschutz“ und erweitert die Spendenabsetzbarkeit auf gemeinnützige Organisationen, die Wildtier‑Auffangstationen betreiben, Tierschutzprojekte durchführen oder artgerechte Tierhaltung fördern.
- Der Antrag erweitert die Gruppe der förderungswürdigen Körperschaften auf solche, die in den letzten zwei Jahren mindestens einmal eine Förderung von Bund, Ländern oder der EU erhalten haben und deren Förderstatus in der Transparenzdatenbank sichtbar ist.
- Der Antrag führt eine neue Ziffer 10a ein, die es Privatpersonen erlaubt, bis zu 10 % der Ausgaben (maximal 500.000 €) für die Erhaltung denkmalgeschützter Gebäude als Sonderausgaben steuerlich geltend zu machen.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.