Finanzierung und Gebührenfreiheit für die österreichische Normungsorganisation
abgestimmt am
09.12.2015Zusammenfassung
Der Abänderungsantrag ändert das Normengesetz 2016, indem er Gebühren für die Teilnahme an der Normung abschafft und eine klare Finanzierungsregelung einführt: Der Bund zahlt jährlich 1,6 Mio. €, die Länder ergänzen 40 % nach Bevölkerungszahl. Außerdem wird der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft als zuständige Behörde benannt.einfache Mehrheit XXV 09.12.2015
Abänderung
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
- Der Unterpunkt 7 des § 14 Absatz 3 wird gestrichen; am Ende von Unterpunkt 6 wird das Semikolon durch einen Punkt ersetzt. Diese rein formale Korrektur hat keine Auswirkung auf Inhalte oder Fristen.
- Im zweiten Satz von § 14 Absatz 10 wird klargestellt, dass die Geschäftsordnung detaillierte Regelungen zu Ablauf, Vertretung und Beschlussfassung enthalten muss.
- Der neue § 15 regelt die Finanzierung der Normungsorganisation: (1) Sie muss über ausreichende Mittel verfügen, (2) für die Mitarbeit dürfen keine Kosten verlangt werden, (3) der Bund zahlt jährlich 1,6 Mio. €; die Länder übernehmen 40 % des Betrags, berechnet nach ihrer Bevölkerungszahl, (4) die Länderbeiträge werden bis spätestens 31. März jedes Jahres an den Bundesminister überwiesen, (5) die Mittel decken Mitgliedsbeiträge bei CEN/ISO, Vereinsbeiträge und Vergütungen für rein österreichische Normen, (6) die Verwendung wird vom Rechnungshof geprüft, (7) Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit sind zu beachten, (8) ab einem festgelegten Stichtag entfallen Gebühren vollständig.
- Der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft wird als zuständige Behörde für die Vollziehung des Gesetzes benannt.
Abstimmung
SPÖ (52)
ÖVP (51)
FPÖ (37)
GRÜNE (24)
NEOS (9)
STRONACH (6)
Abstimmung
SPÖ
(52)
ÖVP
(51)
FPÖ
(37)
GRÜNE
(24)
NEOS
(9)
STRONACH
(6)
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Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.