Zusammenfassung
Die Initiative verlangt, dass gerichtliche psychiatrische Begutachtungen mit Ton‑ und Videoaufnahmen durchgeführt werden, um mehr Transparenz und Rechtssicherheit zu schaffen.einfache Mehrheit XXV 08.11.2017
Andere
Gerichtswesen
partizipative Demokratie
Schwerpunkte
- Alle gerichtlichen psychiatrischen Begutachtungen sollen mit Ton‑ und Videoaufzeichnung erfolgen, um Transparenz zu erhöhen.
- Betroffene und Parteien erhalten das Recht, die Aufnahmen einzusehen und als Beweismittel zu nutzen.
- Die Aufzeichnungen müssen den Vorgaben der EMRK entsprechen und dürfen keine unzulässigen Daten offenbaren.
- Unabhängige Stellen sollen die erstellten Gutachten prüfen und nur solche akzeptieren, die nach aktuellen wissenschaftlichen Standards erstellt wurden.
Referenziert in
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.