Absenkung des Mindestalters bei Familienzusammenführung von 21 auf 18 Jahre
abgestimmt am
09.07.2014
Zusammenfassung
Die Bürgerinitiative fordert, das Mindestalters von 21 auf 18 Jahre für Ehegatten und eingetragene Partner bei der Familienzusammenführung von Drittstaatsangehörigen zu senken, weil das aktuelle Alter Familien trennt und Grundrechte verletzt.
einfache MehrheitXXV09.07.2014
Andere
Familie
partizipative Demokratie
ausländischer Staatsangehöriger
Schwerpunkte
Derzeit dürfen Ehegatten und eingetragene Partner von Drittstaatsangehörigen erst ab dem 21. Lebensjahr im Rahmen der Familienzusammenführung nach Österreich kommen.
Die EU‑Richtlinie lässt den Mitgliedstaaten einen gewissen Spielraum, sodass Österreich das Mindestalter auf 18 Jahre senken könnte, ohne gegen EU‑Recht zu verstoßen.
Das aktuelle 21‑Jahre‑Alter wird als unverhältnismäßiger Eingriff in das Grundrecht auf Familienleben und als diskriminierend angesehen.
Eine Senkung des Mindestalters auf 18 Jahre würde Trennungen von Ehegatten mit gemeinsamen Kindern verhindern und die Familienzusammenführung erleichtern.
Sammelbericht des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen über die Petitionen Nr. 3 bis 7 und 20 sowie über die Bürgerinitiativen Nr. 1 bis 16, 18 bis 20 sowie 23 bis 41
Sammelbericht des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen über die Petitionen Nr. 3 bis 7 und 20 sowie über die Bürgerinitiativen Nr. 1 bis 16, 18 bis 20 sowie 23 bis 41
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.