Verfassungsänderung & Bundesrahmengesetz für Kindergärten und Horte
abgestimmt am
09.07.2014
Zusammenfassung
Die Bürgerinitiative will das Bundesverfassungsgesetz ändern, damit Kindergärten und Horte zur Grundsatzgesetzgebung des Bundes gehören, und ein neues Bundesrahmengesetz für einheitliche Mindeststandards in diesen Einrichtungen schaffen.
einfache MehrheitXXV09.07.2014
Andere
Familie
Verfassung
partizipative Demokratie
Schwerpunkte
Der Bundesverfassungsgesetz‑Artikel 12 soll um Kindergärten und Horte erweitert werden, sodass diese künftig zur Grundsatzgesetzgebung des Bundes gehören.
Artikel 14 wird angepasst (Absatz 4 lit. b → Absatz 3 lit. e), damit das Personalwesen bei Kindergärten und Horten weiterhin Ländersache bleibt.
Ein Bundesrahmengesetz soll Mindeststandards für Struktur und Organisation von Kindergärten und Horten festlegen.
Das Gesetz fordert einheitliche Ausbildung und Fortbildung des pädagogischen Fachpersonals.
Sammelbericht des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen über die Petitionen Nr. 3 bis 7 und 20 sowie über die Bürgerinitiativen Nr. 1 bis 16, 18 bis 20 sowie 23 bis 41
Sammelbericht des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen über die Petitionen Nr. 3 bis 7 und 20 sowie über die Bürgerinitiativen Nr. 1 bis 16, 18 bis 20 sowie 23 bis 41
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