Einführung des Berufs Hufpfleger in die Teilgewerbeordnung
abgestimmt am
09.07.2014
Zusammenfassung
Die Initiative fordert, den Beruf Hufpfleger als eigenständiges Teilgewerbe in die österreichische Gewerbeordnung aufzunehmen und eine viermonatige Ausbildung ohne metalltechnische Vorgaben zu ermöglichen. Sie kritisiert die derzeitigen Zugangsvoraussetzungen als diskriminierend, besonders für Frauen, und verweist auf moderne Hufpflege‑Methoden, die keinen Beschlag erfordern.
einfache MehrheitXXV09.07.2014
Andere
Handel
Industrie
partizipative Demokratie
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
Der Beruf "Hufpfleger" soll in die offizielle Liste der Teilgewerbe aufgenommen werden.
Eine viermonatige Ausbildung an einer Hufschmiedeschule wird definiert; bisher ist ein Metallberuf oder ein Jahr Vollzeitarbeit im Metallbereich Voraussetzung.
Die aktuelle Zugangsvoraussetzung wird als diskriminierend gegenüber Frauen und Personen ohne metalltechnische Ausbildung kritisiert.
Moderne Hufpflege‑Methoden (Barhuf, Hufschuhe, Klebebeschlag) benötigen keine Metallkenntnisse, weshalb die Vorgaben der aktuellen Ausbildungsordnung überholt sind.
Sammelbericht des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen über die Petitionen Nr. 3 bis 7 und 20 sowie über die Bürgerinitiativen Nr. 1 bis 16, 18 bis 20 sowie 23 bis 41
Sammelbericht des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen über die Petitionen Nr. 3 bis 7 und 20 sowie über die Bürgerinitiativen Nr. 1 bis 16, 18 bis 20 sowie 23 bis 41
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.