Strafrechtsänderung 2015 – neue Tatbestände, höhere Strafen & Forderung nach härteren Tierquälereistreifen
abgestimmt am
09.07.2015
Zusammenfassung
Das Strafrechtsänderungsgesetz 2015 ergänzt das StGB u. a. um neue Tatbestände (z. B. grob fahrlässiges Handeln, Daten‑Ausspähen), erhöht viele Geldstrafen auf 720 Tagessätze und führt neue Regelungen zu kritischer Infrastruktur ein; gleichzeitig fordert eine Bürgerinitiative höhere Strafen für Tierquälerei.
einfache MehrheitXXV09.07.2015
Andere
Tierschutz
Tiermedizin
partizipative Demokratie
Schwerpunkte
Ein neuer Absatz definiert grob fahrlässiges Handeln, das nun als Strafgrund gilt.
Die Tatmotive aus rassistischen, fremdenfeindlichen oder sonst besonders verwerflichen Gründen werden als erschwerende Umstände festgeschrieben.
Missbrauch personenbezogener Daten, um das Vertrauen Dritter zu erschleichen, wird als neuer Erschwerungsgrund eingeführt.
Neue Regelungen zu gewerbsmäßigem Handeln, die ein fortlaufendes Einkommen von über 400 € monatlich vorsieht, werden eingeführt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.