Bürgerinitiative für freies Gewerbe beim Kleidermacher
abgestimmt am
24.02.2016
Zusammenfassung
Die Bürgerinitiative fordert, das reglementierte Handwerk des Damen‑ & Herrenkleidermachers zu einem freien Gewerbe zu machen, weil die aktuelle Befähigungsregelung als diskriminierend und wettbewerbshemmend angesehen wird.
einfache MehrheitXXV24.02.2016
Andere
Handel
Industrie
partizipative Demokratie
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
Derzeit verlangt die Gewerbeordnung, dass ein Selbständiger nach mindestens sechs Jahren einschlägiger Tätigkeit einen Befähigungsnachweis nach § 18 Abs. 3 GewO 1994 erbringen muss.
Die Zugangsverordnung (BGBL II Nr. 399/2008) legt fest, dass die Befähigungsnachweise für das Gewerbe Kleidermacher geregelt sind.
In 23 EU‑Staaten ist der Beruf Kleidermacher bereits ein freies Gewerbe; dort ergreifen deutlich mehr Jugendliche den Beruf.
Durch die Abschaffung der Zugangsvoraussetzungen könnten viele neue Arbeitsplätze entstehen und die Wertschöpfung im Textilsektor in Österreich bleiben.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.