Bürgerinitiative zum Erhalt der Larchwiesen im Wipp‑ und Stubaital
abgestimmt am
24.02.2016
Zusammenfassung
Die Initiative fordert ein Gesetz, das das kontrollierte Verbrennen von organischem Material in den Larchwiesen des Wipp‑ und Stubaitals erlaubt und dafür eine telefonische Meldungspflicht einführt.
einfache MehrheitXXV24.02.2016
Andere
Umwelt
partizipative Demokratie
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Schwerpunkte
Die Verordnungsermächtigung soll im Bundesluftreinhaltegesetz verankert werden, um eine klare Rechtsgrundlage für das Verbrennen von biogenem Material zu schaffen.
Das Verbrennen von biogenem Material in Berg‑ und Hanglagen darf erlaubt sein, wenn mehr als 20 % des Brennstoffs aus solchen Materialien besteht, um die Kulturlandschaft zu pflegen.
Bei jeder Brennaktivität muss eine telefonische Meldung an die zuständigen Warn‑ und Leitstellen erfolgen, damit die Vorgänge überwacht werden können.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.