Gesetzliche Pflicht für ein Mindestgeräusch bei leisen Fahrzeugen
abgestimmt am
21.09.2016
Zusammenfassung
Die Bürgerinitiative verlangt, dass alle geräuscharmen Kraftfahrzeuge ein gesetzlich vorgeschriebenes, nicht abschaltbares Mindestgeräusch besitzen, um die Sicherheit von blinden, sehbehinderten, Kindern und älteren Menschen zu erhöhen.
einfache MehrheitXXV21.09.2016
Andere
Straßenverkehr
partizipative Demokratie
Schwerpunkte
Alle geräuscharmen Kraftfahrzeuge müssen ein gesetzlich vorgeschriebenes akustisches Warnsystem bzw. Mindestgeräusch erhalten.
Das Warnsystem darf vom Fahrer nicht abgeschaltet oder gedämpft werden können.
Für unterschiedliche Fahrzustände (Stand, Beschleunigung, Bremsen, Rückwärtsfahren) müssen verschiedene, klar unterscheidbare Geräusche vorgesehen sein.
Das Geräusch muss bei einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 50 km/h und unter den üblichen Umgebungsgeräuschen gut hörbar bleiben.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.