Änderung der Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer 2014
abgestimmt am
20.05.2014
Zusammenfassung
Das Gesetz ändert das Grunderwerbsteuergesetz, um die Bemessungsgrundlage bei Familien‑ und landwirtschaftlichen Übertragungen zu vereinfachen, elektronische Selbstberechnung einzuführen und klare Übergangsfristen zu setzen.
einfache MehrheitXXV20.05.2014
Gesetz
Steuerwesen
Schwerpunkte
Der Antrag definiert unentgeltliche Erwerbe neu und fügt einen zusätzlichen Satz ein, der festlegt, dass ein unentgeltlicher Erwerb vorliegt, wenn die Gegenleistung nicht vorhanden, nicht ermittelbar oder unter dem dreifachen Einheitswert liegt.
Für begünstigte Erwerbe im Familienkreis wird die Steuer nun vom dreifachen Einheitswert berechnet, höchstens jedoch von 30 % des gemeinen Wertes.
Bei land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken gilt ab dem 1. Januar 2015 der einfache Einheitswert als Bemessungsgrundlage.
Die Steuerpflicht entsteht bei Erwerben durch Erbfall mit Rechtskraft des Einantwortungsbeschlusses und bei Erwerben durch Vermächtnis mit Bestätigung des Verlassenschaftsgerichts.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.