Organisatorische Neuausrichtung des Patentamts und Anpassung des Biopatentrechts
abgestimmt am
07.07.2016
Zusammenfassung
Das Gesetz beendet die Doppelstruktur des Patentamts durch die Auflösung der Teilrechtsfähigkeit und präzisiert das Patentierungsverbot für biologisch gewonnene Pflanzen und Tiere.
einfache MehrheitXXV07.07.2016
Gesetz
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
Das Patentamt wird organisatorisch neu strukturiert, indem die bisherige Trennung zwischen hoheitlicher Behörde und wirtschaftlichem Bereich aufgehoben wird.
Das Verbot der Patentierung wird auf Pflanzen und Tiere ausgeweitet, die ausschließlich durch natürliche Züchtungsverfahren gewonnen wurden.
Mitarbeiter des bisherigen wirtschaftlichen Bereichs erhalten die Möglichkeit, in ein festes Dienstverhältnis beim Bund zu wechseln.
Die bisherigen Aufgaben der wirtschaftlichen Verwaltung werden nun direkt als Teil der Kernaufgaben des Patentamts wahrgenommen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.