Reform der Bauarbeiter-Sozialleistungen und Baustellenkontrolle
abgestimmt am
06.07.2016
Zusammenfassung
Dieses Gesetz verbessert die Kontrolle in der Bauwirtschaft durch eine neue Baustellendatenbank und stärkt die Rechte von Lehrlingen bei Schlechtwetter. Zudem wird klargestellt, dass Arbeitsverhältnisse nach ihrem tatsächlichen Inhalt und nicht nur nach ihrer äußeren Form zu beurteilen sind.
einfache MehrheitXXV06.07.2016
Gesetz
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
Erhöhung der Rechtssicherheit bei der nachträglichen Einbeziehung von Betrieben in die Urlaubs- und Abfertigungskasse.
Festlegung, dass für die Beurteilung eines Arbeitsverhältnisses der tatsächliche wirtschaftliche Gehalt maßgebend ist.
Errichtung einer zentralen Baustellendatenbank zur Erleichterung von Kontrollen durch die BUAK und die Arbeitsinspektion.
Klarstellung, dass Hitze nicht als Grund für eine Schlechtwetterentschädigung gilt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.