Novelle des Führerscheingesetzes 2016 – Erweiterung von Ausnahmen, Perfektionsfahrten und Sanktionen
abgestimmt am
07.07.2016
Zusammenfassung
Das Führerscheingesetz wird novelliert: Es gibt neue Ausnahmen für Studierende, erweitert Perfektionsfahrten und Aufstiegsschulungen auf Autofahrerclubs, senkt das Mindestalter für Klasse A1 und führt strengere Fristen sowie Sanktionen bei Nichtzahlung von ZMR‑Gebühren ein.
einfache MehrheitXXV07.07.2016
Gesetz
Straßenverkehr
Schwerpunkte
Der bisherige Paragraph § 2 Abs. 1 Z 9 lit. c wird aufgehoben.
Wer seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt oder mindestens sechs Monate im ersten Jahr nach Lizenzvergabe für ein Studium im Ausland verbringt, muss die zweite Ausbildungsphase nicht absolvieren, sofern die Lizenz nicht älter als zwölf Monate ist.
Perfektionsfahrten für die Klassen A1, A2 und A dürfen künftig auch von Kraftfahrzeug‑Vereinen durchgeführt werden; die Durchführenden müssen Aufzeichnungen führen und auf Verlangen der Behörde vorlegen.
Ein Antrag auf Erteilung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis kann gestellt werden, wenn der Antragsteller mindestens 185 Tage an einer österreichischen Schule oder Universität studiert hat.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.