Neuregelung der Verfahrenshilfe und Modernisierung des Verwaltungsrechts
abgestimmt am
15.12.2016
Zusammenfassung
Das Gesetz regelt die Verfahrenshilfe in Verwaltungsgerichten neu, um den Zugang zum Recht für finanziell schwache Personen zu sichern.
einfache MehrheitXXV15.12.2016
Gesetz
Gerichtswesen
Verfassungsgerichtsbarkeit
Verwaltungsgerichtsbarkeit
Schwerpunkte
Einführung eines neuen Rechts auf Verfahrenshilfe in Verwaltungsgerichtsverfahren für finanziell schwache Personen.
Die Bewilligung der Verfahrenshilfe setzt voraus, dass die Kosten nicht ohne Beeinträchtigung des notwendigen Unterhalts getragen werden können und die Rechtsverfolgung nicht aussichtslos ist.
Im Verwaltungsstrafverfahren wird die Beigebung eines Verteidigers (Verfahrenshilfeverteidiger) neu geregelt.
Gerichte können nun verstärkt technische Einrichtungen für Wort- und Bildübertragungen (Videokonferenzen) bei Einvernahmen nutzen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.