Ermächtigung zur Vorbelastung von Schieneninvestitionen 2015‑2019
abgestimmt am
20.05.2014
Zusammenfassung
Das Gesetz erlaubt dem Verkehrs‑ und Finanzministerium, bis zu 39,445 Mrd. € Vorbelastungen für Schienenprojekte von 2015‑2019 zu genehmigen, davon 32,668 Mrd. € für Investitions‑Annuitäten und 6,777 Mrd. € für Betrieb‑/Instandhaltung‑Zuschüsse.
einfache MehrheitXXV20.05.2014
Gesetz
Schienentransport
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.01.2014
Die Ministerin für Verkehr und das Finanzministerium erhalten die Ermächtigung, im Detailbudget Schiene Vorbelastungen bis zu 39,445 Mrd. € für die Jahre 2015‑2019 zu begründen.
Davon entfallen 32,668 Mrd. € auf investitionsinduzierte Annuitäten (bis 2068) und 6,777 Mrd. € auf nicht‑annuitätische Zuschüsse für Betrieb und Instandhaltung.
Die Ermächtigung ist nötig, weil die geplanten Vorbelastungen die jährliche Auszahlungsobergrenze von 323,050 Mio. € überschreiten würden.
Für Investitionen ab dem Jahr 2020 muss ein neues Gesetz erlassen werden, da die aktuelle Ermächtigung nur bis 2019 gilt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.