Kündigung des Europäischen Übereinkommens zum Schutz des archäologischen Erbes (1969)
abgestimmt am
10.07.2014
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf kündigt das Europäische Übereinkommen zum Schutz des archäologischen Erbes von 1969, um das revidierte Übereinkommen von 1992 ratifizieren zu können. Dafür sind die Zustimmung von Nationalrat und Bundesrat sowie die Erklärung des Bundespräsidenten nötig.
einfache MehrheitXXV10.07.2014
Andere
Kunst
Kulturpolitik
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Der Nationalrat muss dem Gesetzgebungsverfahren zur Kündigung des alten Übereinkommens zustimmen.
Der Bundesrat muss ebenfalls seine Zustimmung geben, weil das Übereinkommen auch Länderkompetenzen berührt.
Das revidierte Übereinkommen verlangt, dass das alte Übereinkommen vorher gekündigt wird, bevor die neue Ratifikationsurkunde hinterlegt werden kann.
Der Bundespräsident erklärt formell die Kündigung des alten Übereinkommens im Namen der Republik Österreich.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.