Das Gesetz führt Anreize für den Aufschub der Pension, stärkt den Rechtsanspruch auf berufliche Rehabilitation und verbessert die Altersvorsorge für Frauen.
einfache MehrheitXXV15.12.2016
Gesetz
soziale Sicherheit
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.01.2017
Anreize für längeres Arbeiten: Wer seine Pension nach dem Regelpensionsalter aufschiebt, zahlt in der Bonusphase nur die Hälfte der Pensionsversicherungsbeiträge.
Rechtsanspruch auf Rehabilitation: Personen, bei denen eine Invalidität wahrscheinlich ist, haben nun einen Rechtsanspruch auf berufliche Maßnahmen zur Wiedereingliederung.
Stärkung der Frauenpension: Versicherungszeiten vor dem Jahr 2005 werden für den Rentenanspruch berücksichtigt und das Pensionssplitting wird auf bis zu sieben Jahre pro Kind ausgeweitet.
Entlastung für Arbeitgeber: Bei kurzfristigen Aushilfsjobs (bis 18 Tage) übernimmt der Dienstgeber die Beiträge direkt, anstatt sie später vom Arbeitnehmer einzufordern.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.