Reform der Gesundheitsorganisation und -finanzierung
abgestimmt am
14.12.2016
Zusammenfassung
Vereinbarung über die neue Organisation und Finanzierung des österreichischen Gesundheitswesens durch Bund, Länder und Sozialversicherung.
einfache MehrheitXXV14.12.2016
Andere
Gesundheit
Föderalismus
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.01.2017(Inkrafttreten nach Einlangen aller Mitteilungen der Vertragsparteien zum 1. Jänner 2017 geregelt; die Vereinbarung ersetzt die alte Regelung vom 31.12.2016. Die Laufzeit ist bis Ende 2020 befristet, sofern keine Verlängerung des Finanzausgleichs erfolgt. </p>)· Außer Kraft ab 31.12.2020
Neuausrichtung des Gesundheitssystems auf eine bessere Abstimmung zwischen dem ambulanten Bereich (Arztpraxen) und dem stationären Bereich (Krankenhäuser).
Massiver Ausbau der digitalen Gesundheitsinfrastruktur, insbesondere der elektronischen Gesundheitsakte ELGA.
Schaffung neuer Steuerungsorgane wie der Bundesgesundheitsagentur und Landesgesundheitsfonds zur regionalen Planung.
Förderung von Primärversorgungseinheiten, um die medizinische Grundversorgung wohnortnah und multiprofessionell zu stärken.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.