Protokoll zur Bekämpfung des illegalen Tabakhandels
abgestimmt am
08.07.2014
Zusammenfassung
Das Protokoll ergänzt das WHO‑Rahmenübereinkommen und verpflichtet alle Vertragsparteien, den illegalen Handel mit Tabakerzeugnissen durch Lizenzen, Kennzeichnungen, Aufzeichnungspflichten und internationale Zusammenarbeit zu bekämpfen.
einfache MehrheitXXV08.07.2014
Andere
Tabak
Handel
Industrie
internationales Abkommen
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
Ein Lizenz‑ oder Kontrollsystem wird eingeführt, das die Herstellung, den Import und Export von Tabakerzeugnissen sowie von Herstellungsgeräten nur mit behördlicher Genehmigung zulässt.
Alle Tabakerzeugnisse erhalten innerhalb von fünf (Zigaretten) bzw. zehn Jahren (andere Produkte) eindeutige, nicht entfern‑bare Kennzeichnungen, die eine weltweite Rückverfolgung ermöglichen.
Unternehmen müssen detaillierte Aufzeichnungen über Produktion, Lagerung und Transport führen und diese mindestens vier Jahre aufbewahren.
Sicherheits‑ und Präventivmaßnahmen werden verlangt, etwa die Meldung verdächtiger Transaktionen und die Beschränkung von Zahlungen auf offizielle Bankwege.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.