Zusammenfassung
Das Gesetz bündelt zahlreiche Änderungen in der österreichischen Bildungs‑ und Schulgesetzgebung: einheitliche Ministerbezeichnungen, Ersetzung des Begriffs „Unterricht, Kunst und Kultur“ durch „Bildung und Frauen“, Umbenennung von „Bezirksschulrat“ zu „Landesschulrat“ und Einführung von Inklusions‑ und Sonderpädagogikzentren. Inkrafttreten meist am 1. August 2014.2/3 Mehrheit XXV 12.06.2014
Gesetz
Bildung
Verfassung
Verwaltungsreform
Organisation des Unterrichtswesens
Vereinfachung der Rechtsvorschriften
Schwerpunkte
- Die Bezeichnung des zuständigen Ministers wird von „Bundesminister für Unterricht, Kunst und Kultur“ zu „zuständige Bundesminister“ geändert.
- Ein neuer Unterabschnitt legt fest, dass § 22 am 1. Juli 2014 in Kraft tritt.
- Ein neuer § 27a definiert Zentren für Inklusiv‑ und Sonderpädagogik, die als Sonderschulen koordiniert werden.
- In den genannten Paragraphen wird das Wort „Unterricht, Kunst und Kultur“ durch „Bildung und Frauen“ ersetzt.
Abstimmung
SPÖ (52)
ÖVP (47)
FPÖ (40)
GRÜNE (24)
STRONACH (11)
NEOS (9)
Abstimmung
SPÖ
(52)
ÖVP
(47)
FPÖ
(40)
GRÜNE
(24)
STRONACH
(11)
NEOS
(9)
Referenziert in
verpflichtende Sprachstandserhebung vor Eintritt in die Primarschule (198/UEA)
einfache Mehrheit XXV 12.06.2014
Entschließung
Umbenennung der „Sonderpädagogischen Zentren“ in „Zentren für Inklusive Pädagogik“ (200/UEA)
einfache Mehrheit XXV 12.06.2014
Entschließung
Umsetzung des Artikels 24 der UN-Behindertenrechtskonvention (201/UEA)
einfache Mehrheit XXV 12.06.2014
Entschließung
objektive Auswahlverfahren für Schulleiter/innen sowie Förderung der Schulleiter/innenausbildung (202/UEA)
einfache Mehrheit XXV 12.06.2014
Entschließung
unbefristete Weiterführung von Sprachförderkursen (199/UEA)
einfache Mehrheit XXV 12.06.2014
Entschließung
Schulbehördenverwaltungsreform- und Rechtsbereinigungsgesetz 2014 (AA-47)
einfache Mehrheit XXV 12.06.2014
Abänderung
Reden
13 Reden insgesamt
Pro
Contra
Dokumente (PDFs)
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