Erweiterung des Behindertenbeirats, Assistenzhund‑Regelungen und zentrale Kontaktdatenbank
abgestimmt am
09.07.2014
Zusammenfassung
Der Entwurf erweitert den Bundesbehindertenbeirat, definiert Assistenzhunde, führt ein öffentliches Hearing bei der Bestellung des Behindertenanwalts und schafft eine zentrale Kontaktdatenbank für das Sozialministerium.
einfache MehrheitXXV09.07.2014
Gesetz
Mensch mit Behinderung
Schwerpunkte
Der Bundesbehindertenbeirat wird um Vertreter*innen von Menschen mit Lernbeeinträchtigungen und um den Vorsitzenden des Monitoringausschusses erweitert; sie erhalten Sitz‑ und Stimmrecht.
Die Bestellung des Behindertenanwalts muss öffentlich ausgeschrieben werden; ein öffentliches Hearing mit den Bewerber*innen wird eingeführt.
Im Behindertenbericht (Abschnitt 13a) werden künftig Maßnahmen zur Umsetzung der UN‑Behindertenrechtskonvention aufgeführt.
Ein neuer Rechtsrahmen definiert Assistenzhunde (Blinden‑, Service‑ und Signalhunde) und legt die Voraussetzungen für deren Bezeichnung sowie Qualitäts‑ und Förderkriterien fest.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.