Reform der Ausländerbeschäftigung und Umsetzung von EU-Richtlinien
abgestimmt am
26.04.2017
Zusammenfassung
Dieses Gesetz ändert das Ausländerbeschäftigungsgesetz und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz. Es setzt EU-Richtlinien zur Saisonarbeit und zum unternehmensinternen Transfer um und führt neue Regelungen für Start-up-Gründer sowie Fachkräfte ein.
einfache MehrheitXXV26.04.2017
Gesetz
soziale Sicherheit
ausländischer Staatsangehöriger
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.07.2017(Inkrafttreten gemäß § 34 Abs. 44 des Gesetzes für die meisten Bestimmungen am 1. Juli 2017.)
Umsetzung von EU-Richtlinien für Saisonarbeit und unternehmensinterne Transfers.
Einführung einer neuen Regelung für Start-up-Gründer mit einem speziellen Punktesystem.
Erleichterter Arbeitsmarktzugang für Familienangehörige von transferierten Fachkräften.
Einbeziehung von Bachelor- und Doktoratsabsolventen in das Rot-Weiß-Rot-Karten-System.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.