Entlastung der Transportbranche bei Entsendemeldungen
abgestimmt am
26.04.2017
Zusammenfassung
Dieses Gesetz vereinfacht die Meldepflichten und die Bereithaltung von Lohnunterlagen für Unternehmen in der Transportbranche, um den bürokratischen Aufwand massiv zu senken.
einfache MehrheitXXV26.04.2017
Gesetz
Einkommen
soziale Sicherheit
Verwaltung und Entlohnung des Personals
Schwerpunkte
Einführung einer Pauschalmeldung für den Transportsektor, die jeweils sechs Monate abdeckt.
Vereinfachte Regelung zur Ansprechperson: Im Transportbereich gilt der Fahrzeuglenker automatisch als Ansprechperson, sofern nichts anderes gemeldet wurde.
Erleichterte Bereithaltung von Unterlagen: Arbeitsverträge und Arbeitszeitnachweise müssen im Fahrzeug vorliegen oder digital gezeigt werden können.
Lohnunterlagen müssen bei Kontrollen nicht mehr ständig physisch dabei sein, sondern können auf Verlangen innerhalb von 14 Tagen nach Monatsende nachgereicht werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.