Umfassende Reform des Bank- und Finanzaufsichtsrechts
abgestimmt am
08.07.2014
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf ändert zahlreiche Finanzgesetze, führt eine makroprudenziell‑orientierte Aufsicht ein, passt Kapitalpuffer‑ und Meldepflichten an und stärkt die Zusammenarbeit zwischen FMA, OeNB und EZB.
einfache MehrheitXXV08.07.2014
Gesetz
Finanzwesen
Geld- und Kreditwesen
Schwerpunkte
Ein neuer § 24b im Bankwesengesetz führt die makroprudenziellen Aufsichtsregeln innerhalb des einheitlichen Aufsichtsmechanismus ein.
Die Schwelle für systemrelevante Institute wird auf eine Bilanzsumme von 5 Mrd. € festgelegt; weitere Kriterien werden in § 5 Abs. 1 Z 9a definiert.
Neue §§ 77d regeln die Zusammenarbeit zwischen FMA, Oesterreichischer Nationalbank und der EZB im einheitlichen Aufsichtsmechanismus.
Ein neuer § 44b definiert Kapitalpuffer‑Anforderungen für den Systemrisikopuffer.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.