Einführung des Referenzwerte-Vollzugsgesetzes (RW-VG)
abgestimmt am
29.06.2017
Zusammenfassung
Dieses Gesetz führt das Referenzwerte-Vollzugsgesetz ein, um europäische Regeln für Finanzindizes in Österreich umzusetzen und die Aufsicht durch die FMA zu stärken.
einfache MehrheitXXV29.06.2017
Gesetz
Finanzwesen
Geld- und Kreditwesen
Schwerpunkte
Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) wird als zentrale Aufsichtsbehörde für die Einhaltung der neuen Regeln benannt.
Die FMA erhält weitreichende Kontrollrechte, wie den Zugang zu Unterlagen, Vor-Ort-Prüfungen und die Befugnis, Vermögenswerte einzufrieren.
Bei Verstößen gegen die Zulassungspflicht drohen hohe Geldstrafen für natürliche Personen (bis zu 500.000 Euro) und juristische Personen (bis zu 1 Million Euro oder 10 % des Umsatzes).
Unternehmen können direkt für Fehlverhalten ihrer Führungskräfte haftbar gemacht werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.