Diese Novelle der Gewerbeordnung setzt EU-Richtlinien zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung um. Sie führt strengere Identifizierungspflichten für Kunden und niedrigere Bargeldgrenzen für Meldepflichten ein.
einfache MehrheitXXV29.06.2017
Gesetz
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
In Kraft ab 26.06.2017(Frühestens mit dem 26. Juni 2017 gemäß § 382 Abs. 91 des Entwurfs.)
Einführung umfassender Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung im Gewerbebereich.
Die Verpflichtungen gelten für bestimmte Berufsgruppen wie Immobilienmakler, Unternehmensberater und Versicherungsvermittler.
Die Schwelle für Bargeldtransaktionen, die eine Identifizierungspflicht auslösen, wird im Handel von 15.000 Euro auf 10.000 Euro gesenkt.
Gewerbetreibende müssen die Identität ihrer Kunden und der wirtschaftlichen Eigentümer mittels amtlicher Lichtbildausweise prüfen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.