Finanzstrafgesetz‑Novelle 2014: Einschränkung der Selbstanzeige‑Straffreiheit
abgestimmt am
08.07.2014
Zusammenfassung
Die Finanzstrafgesetz-Novelle 2014 begrenzt die strafbefreiende Wirkung von Selbstanzeigen, führt eine gestaffelte Abgabenerhöhung ein und erweitert das Beschwerderecht.
einfache MehrheitXXV08.07.2014
Gesetz
Strafrecht
Schwerpunkte
Ein neuer Ausnahmepunkt (lit. d) wird eingeführt: Wer bereits einmal eine Selbstanzeige zum selben Abgabenanspruch gestellt hat, kann keine weitere Selbstanzeige mehr erstatten.
Bei Selbstanzeigen im Rahmen einer Prüfung muss zusätzlich eine Abgabenerhöhung bezahlt werden – 5 % des Mehrbetrags, gestaffelt bis zu 30 % bei sehr hohen Beträgen.
Das Beschwerderecht wird auf Bescheide des Bundesministeriums für Finanzen ausgeweitet.
Die geänderten Regelungen treten am 1. Oktober 2014 in Kraft; sie gelten nur für Selbstanzeigen, die nach dem 30. September 2014 erstattet werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.