Gesetz zur Schaffung einer Abbaueinheit für die Hypo Alpe‑Adria‑Bank
namentlich
abgestimmt am
08.07.2014
Zusammenfassung
Das Gesetz ermöglicht dem Finanzminister, Teile der Hypo‑Alpe‑Adria‑Bank auf den Staat zu übertragen und daraus eine spezialisierte Abbaueinheit zu bilden, die ausschließlich das vorhandene Portfolio geordnet und rasch veräußern darf. Gleichzeitig werden umfangreiche Sanierungs‑ und Finanzierungsmaßnahmen bis zu 22 Mrd. € zugelassen.
einfache MehrheitXXV08.07.2014
Gesetz
Finanzwesen
Geld- und Kreditwesen
namentliche Abstimmung
Schwerpunkte
Der Bundesminister für Finanzen kann per Verordnung Teile der HBInt – Vermögenswerte, Rechte, Verbindlichkeiten oder Anteile – auf den Bund oder einen anderen Rechtsträger übertragen.
Die Abbaueinheit wird gegründet, sobald die FMA bestätigt, dass die HBInt kein Einlagengeschäft mehr betreibt und keine qualifizierten Beteiligungen hält.
Aufgabe der Abbaueinheit: Verwaltung des Vermögens und geordneter, rascher Verkauf (Portfolioabbau) nach einem genehmigten Abbauplan.
Die Abbaueinheit darf nur Geschäfte tätigen, die dem Portfolioabbau dienen; neue Geschäftsfelder oder das Aufnehmen von Kundengeldern sind verboten.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.