Novelle 2014 zur Exekutionsordnung und Vollzugsgebühren
abgestimmt am
10.07.2014
Zusammenfassung
Die Novelle 2014 erweitert den Anwendungsbereich von Exekutionstiteln, ändert die Zuständigkeit für Immobilienexekutionen und führt neue Schutzbestimmungen für prozessunfähige Personen ein. Sie erhöht zudem die Vollzugsgebühren und schafft strengere Regeln gegen unlautere Bieterabsprachen bei Zwangsversteigerungen.
einfache MehrheitXXV10.07.2014
Gesetz
Bürgerliches Recht
Schwerpunkte
Gerichtliche Entscheidungen, die Vermögensanordnungen betreffen, gelten nun als Exekutionstitel.
Für die Vollstreckung von unbeweglichem Vermögen ist das Bezirksgericht zuständig, in dem das Objekt eingetragen ist.
Einwendungen in Unterhaltssachen müssen künftig vor dem zuständigen Familiengericht (bzw. Rechtspfleger) erhoben werden.
Der betreibende Gläubiger muss vor Entscheidungen über Aufschub, Einschränkung oder Einstellung der Exekution angehört werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.