Das Bundes‑Personalvertretungsgesetz wird novelliert: Zentralausschüsse werden an die Ministeriengesetz‑Novelle von 2014 angepasst, ein zweiter Ausschuss im BMLFUW wird zu einem zusammengelegt, das passive Wahlalter sinkt auf 15 Jahre und Gebühren für Eingaben an das Verwaltungsgericht entfallen. Die Änderungen gelten ab 1. September 2014.
einfache MehrheitXXV10.07.2014
Gesetz
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
Schwerpunkte
Die Einrichtung von Fachausschüssen im Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend wird auf das neue Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft umgestellt.
Der Begriff „Bundeslehrerinnen oder Bundeslehrer“ wird durch „Hochschullehrpersonen“ ersetzt, um die Regelung an die Pädagogischen Hochschulen anzupassen.
Der Zentralausschuss im Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft wird von zwei auf drei Mitglieder erweitert.
Das passive Wahlalter wird von 19 auf 15 Jahre gesenkt, sodass auch jüngere Bedienstete wählbar sind.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.