Erweiterung des Kinderbetreuungsangebots (bis 2017)
abgestimmt am
10.07.2014
Zusammenfassung
Die Vereinbarung verlängert und erweitert die Förderungen für den Ausbau der ganztägigen Kinderbetreuung bis Ende 2017, um die Barcelona‑Ziele zu erreichen, erhöht die Bundesmittel um 305 Mio. € und sieht zusätzliche Finanzierungen durch Länder und Gemeinden vor.
einfache MehrheitXXV10.07.2014
Andere
Familie
Föderalismus
Schwerpunkte
Der Bund stellt zusätzlich 305 Mio. € (100 Mio. € in 2014‑15, je 52,5 Mio. € in 2016‑17) als Zweckzuschuss für den Ausbau der Kinderbetreuung bereit.
Ziel 1 verlangt ein bedarfsgerechtes, ganztägiges Betreuungsangebot bis zum Schuleintritt, das die Barcelona‑Ziele (33 % Unter‑Drei‑Jährige, ≥ 90 % Drei‑ bis Sechsjährige) bundesweit erreicht.
Ziel 2 fordert einen Betreuungsschlüssel von 1:4 für Unter‑Drei‑Jährige und 1:10 für Drei‑ bis Sechsjährige an mehreren Standorten.
Der Zweckzuschuss darf für Investitionskostenzuschüsse (max. 125 000 € pro Gruppe), Personalkostenzuschüsse (bis zu 45 000 € pro Fachkraft) und Barrierefreiheitsmaßnahmen (max. 30 000 € pro Gruppe) verwendet werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.