Erweiterung der Finanzierungsfristen und Flexibilisierung für den Ausbau ganztägiger Schulformen
abgestimmt am
10.07.2014
Zusammenfassung
Der Antrag erweitert die Finanzierungsregelungen für den Ausbau ganztägiger Schulen: Nicht genutzte Mittel können bis 2018/19 weitergetragen und die für 2014 vorgesehenen 37,6 Mio. € dürfen zusätzlich für Infrastrukturprojekte eingesetzt werden.
einfache MehrheitXXV10.07.2014
Andere
Bildung
Föderalismus
Organisation des Unterrichtswesens
Schwerpunkte
Die für das Jahr 2014 vorgesehenen 37,6 Mio. € können nun zusätzlich für Infrastrukturmaßnahmen eingesetzt werden, wobei pro Gruppe maximal 50.000 € ausgegeben werden dürfen.
Die Frist, bis zu der nicht verbrauchte Mittel in die Folgejahre übertragen werden dürfen, wird von 2014/15 auf 2018/19 verlängert.
Der Transferaufwand wird im Jahr 2014 um 50,241 Mio. € reduziert und in den Jahren 2017 und 2018 jeweils um 25,121 Mio. € erhöht – die Gesamtsumme bleibt unverändert.
Die neuen Tabellen legen fest, wie viel Geld den einzelnen Bundesländern für das Jahr 2014 sowie für die verschobenen Jahre 2017 und 2018 maximal zur Verfügung steht.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.