Dürrehilfe‑Finanzierung 2014 – Aufstockung des Katastrophenfonds
abgestimmt am
17.12.2013
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf ergänzt das Finanzausgleichsgesetz um 50 Millionen Euro aus der Körperschaftsteuer für den Katastrophenfonds und erweitert das Katastrophenfondgesetz, sodass diese Mittel für Dürrehilfen an Landwirte verwendet werden können. Bund und Länder tragen jeweils bis zu 50 Millionen Euro, die Verwaltungskosten belaufen sich auf etwa 750 000 Euro pro Jahr.
einfache MehrheitXXV17.12.2013
Gesetz
Verteidigung
Finanzausgleich
Veröffentlichung des Gesetzes
Schwerpunkte
Der Bund leitet im Jahr 2014 zusätzlich 50 Millionen Euro aus seiner Körperschaftsteuer in den Katastrophenfonds, um Dürrehilfen zu finanzieren.
Die neue lit. m legt fest, dass die Mittel für den Zukauf von Raufutter‑Ersatzprodukten und zur Kompensation von Ertragsausfällen bei Ackerkulturen und Dauerkulturen verwendet werden dürfen.
Der Bundesminister für Land‑, Forst‑, Umwelt‑ und Wasserwirtschaft ist gemeinsam mit der Bundesministerin für Finanzen für die Festlegung von Vergütungshöhe und Abwicklungsmodalitäten verantwortlich.
Die Verwaltungskosten für Unternehmen werden auf etwa 750 000 Euro pro Jahr geschätzt, weil Anträge, Nachweise und Informationsbeschaffung bearbeitet werden müssen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.