Rahmenübereinkommen über den Wert des Kulturerbes für die Gesellschaft
abgestimmt am
20.11.2014
Zusammenfassung
Das Rahmenübereinkommen des Europarates verknüpft das Menschenrecht auf kulturelle Teilhabe mit einer kollektiven Verantwortung für den Erhalt und die nachhaltige Nutzung von Kulturerbe.
einfache MehrheitXXV20.11.2014
Andere
Kunst
Europarat
Kulturpolitik
internationales Abkommen
Geschäftsordnung des Parlaments
Schwerpunkte
Das Übereinkommen erkennt das Recht jedes Menschen an, am kulturellen Leben teilzuhaben und legt damit eine individuelle Verantwortung für den Schutz des Kulturerbes fest.
Kulturerbe wird umfassend definiert – nicht nur als historisches Objekt, sondern als Gesamtheit aller Umwelt‑ und Kultur‑Interaktionen zwischen Menschen und Orten.
Jeder hat das Recht, vom Kulturerbe zu profitieren, aber gleichzeitig die Pflicht, das Erbe anderer zu respektieren; Einschränkungen dürfen nur zum Schutz öffentlicher Interessen gelten.
Die Vertragsparteien sollen das Kulturerbe als Ressource für nachhaltige Entwicklung, soziale Kohäsion und wirtschaftliche Nutzung einsetzen – etwa durch Bildungsprogramme, Umwelt‑Impact‑Studien und Förderung traditioneller Handwerkstechniken.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.