Revidiertes Europäisches Übereinkommen zum Schutz des archäologischen Erbes
abgestimmt am
20.11.2014
Zusammenfassung
Das revidierte Übereinkommen zum Schutz des archäologischen Erbes verpflichtet die Vertragsstaaten, ihr archäologisches Kulturgut zu inventarisieren, Schutzzonen einzurichten und Ausgrabungen streng zu regulieren. Es fordert finanzielle Unterstützung, Einbindung von Archäologen in Planungsprozesse und Maßnahmen zur öffentlichen Aufklärung.
einfache MehrheitXXV20.11.2014
Andere
Kunst
Kulturpolitik
internationales Abkommen
Geschäftsordnung des Parlaments
Schwerpunkte
In Kraft ab 25.05.1995
Der Vertrag definiert das archäologische Erbe als sämtliche materielle Überreste und Spuren früherer Kulturen, egal ob an Land oder unter Wasser.
Jeder Staat muss ein Inventar seines archäologischen Erbes führen, Schutzzonen ausweisen und zufällige Funde den zuständigen Behörden melden.
Ausgrabungen dürfen nur nach Genehmigung und von fachlich qualifizierten Personen durchgeführt werden; zerstörungsfreie Methoden sollen bevorzugt werden.
Der physische Schutz umfasst den Erwerb von Schutzgelände, die Erhaltung vor Ort und die Einrichtung geeigneter Aufbewahrungsorte für gefundene Objekte.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.