Rücktritt Österreich vom Gemeinsamen Rohstofffonds
abgestimmt am
20.11.2014
Zusammenfassung
Österreich will aus dem Gemeinsamen Rohstofffonds austreten, um etwa 1,5 Mio. EUR zurückzuholen. Der Rücktritt muss vom Nationalrat nach Art. 50 B‑V‑G genehmigt werden und wird nach einer zwölf‑monatigen Frist wirksam.
einfache MehrheitXXV20.11.2014
Andere
Finanzwesen
Geld- und Kreditwesen
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Der Rücktritt von einem Staatsvertrag wie dem GF muss vom Nationalrat nach Art. 50 Abs. 1 Z 1 B‑V‑G genehmigt werden, ein Bundesratsbeschluss ist nicht nötig.
Nach Art. 30 kann ein Mitglied mit schriftlicher Mitteilung zurücktreten; die Wirksamkeit tritt frühestens zwölf Monate nach Eingang beim GF ein.
Verpflichtungen, die bis zum Austritt entstanden sind, bleiben nach Art. 32 bestehen.
Österreich hat insgesamt 246 Kapitalanteile (≈ 1,54 Mio. EUR) eingezahlt; bei Austritt wird der Baranteil zurückerstattet, die hinterlegten Schatzscheine werden entwertet.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.