Zusammenfassung
Die Vereinbarung nach Art. 15a B‑V‑G regelt die Finanzierung und Errichtung einer Medizinischen Fakultät an der Universität Linz, wobei das Land Oberösterreich die Baukosten trägt und der Bund Forschungsgroßgeräte sowie den klinischen Mehraufwand übernimmt.einfache Mehrheit XXV 24.02.2014
Andere
Föderalismus
Hochschulausbildung
Schwerpunkte
- Das Bundes‑ und Landes‑Finanzierungsmodell legt fest, dass das Land Oberösterreich die Bau- und Ersteinrichtungskosten für die neue Fakultät trägt, während der Bund Forschungsgroßgeräte und den klinischen Mehraufwand übernimmt.
- Der Studienbetrieb startet im Wintersemester 2014/15 mit 60 Plätzen, steigert sich schrittweise bis zum Vollausbau von 300 Plätzen im Studienjahr 2022/23.
- Eine Kooperationsvereinbarung zwischen der Universität Linz und der Medizinischen Universität Graz (oder einer anderen österreichischen medizinischen Einrichtung) ist Voraussetzung für die Durchführung des Studiums.
- Die jährlichen Ausgaben des Bundes sind in Anlage 1 (Blatt A) auf maximal 58,3 Mio. € (Preisbasis 2014) für den Vollausbau begrenzt; Überschreitungen sind ausgeschlossen.
Referenziert in
Reden
14 Reden insgesamt
Pro
Contra
Maurer Sigrid, BA
GRÜNE
Dokumente (PDFs)
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