Das Gesetz ändert das DUK‑Gesetz 2004, um an der Universität für Weiterbildung Krems eigene PhD‑Studien einzuführen. Die Programme dauern mindestens drei Jahre, verleihen den Grad „Doctor of Philosophy“ und müssen nach dem HS‑QSG akkreditiert werden; die Kosten trägt die Universität.
einfache MehrheitXXV24.02.2014
Gesetz
Hochschulausbildung
Schwerpunkte
Einrichtung von eigenen Doctor of Philosophy‑Studien (PhD) an der Universität für Weiterbildung Krems, die mindestens drei Jahre dauern und mit dem akademischen Grad „Doctor of Philosophy“ abgeschlossen werden.
Die Heranbildung und Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses wird ausdrücklich in den Aufgabenbereich der Universität aufgenommen.
Jedes PhD‑Programm muss gemäß den Bestimmungen des Hochschul‑Qualitätssicherungsgesetzes (HS‑QSG) akkreditiert werden.
Acht Jahre nach Einrichtung eines PhD‑Programms erfolgt eine Evaluierung, um die Wirksamkeit der Nachwuchsförderung zu prüfen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.