Gesetz zur Verwertung und Übertragung von Bundesvermögen sowie Anpassung des Bundesimmobiliengesetzes
abgestimmt am
23.10.2014
Zusammenfassung
Das Gesetz erlaubt dem Finanzminister, bestimmte Bundesgrundstücke und bewegliche Vermögenswerte zu verkaufen und regelt gleichzeitig eine Korrektur des Bundesimmobiliengesetzes. Zusätzlich wird die unentgeltliche Übergabe von zwei Grundstücken in Nicaragua an lokale Partner festgeschrieben.
einfache MehrheitXXV23.10.2014
Gesetz
öffentliches Eigentum
Schwerpunkte
Der Finanzminister wird ermächtigt, die in Artikel 1 genannten Grundstücke der Autobahnen‑ und Schnellstraßen‑Finanzierungs‑Aktiengesellschaft zu verkaufen oder anderweitig zu nutzen.
Für Liegenschaften im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Landesverteidigung und Sport gilt das SIVBEG‑Ergänzungsgesetz, das die Verwertung über die Strategische Immobilien‑Verwertungs‑Gesellschaft regelt.
Die beiden in Nicaragua erworbenen Grundstücke werden unentgeltlich an die Kooperative COOPERIO und das Ministerium MINREX übergeben, um das Entwicklungsprojekt dort zu beenden.
Das Bundesgesetz ändert das Bundesimmobiliengesetz, indem es die Anlagen A 1.1 und B korrigiert – damit werden falsche Eintragungen beseitigt und spätere Verwertungen erleichtert.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.