FATCA‑Sorgfaltspflichten für österreichische Finanzinstitute
abgestimmt am
23.10.2014
Zusammenfassung
Der Anhang definiert, wie österreichische Banken US‑Konten und Konten von nicht‑teilnehmenden Finanzinstituten erkennen, prüfen und jährlich melden müssen – mit Schwellenwerten, Fristen und Ausnahmen.
einfache MehrheitXXV23.10.2014
Andere
Steuerwesen
internationales Abkommen
Geschäftsordnung des Parlaments
Schwerpunkte
Finanzinstitute müssen US‑Konten und Konten von nicht‑teilnehmenden Finanzinstituten identifizieren und jährlich melden.
Konten mit einem Saldo bis 50 000 USD (bzw. 250 000 USD für Versicherungen) müssen nicht geprüft werden, sofern keine Ausnahme gewählt wird.
Für Konten zwischen 50 000 USD und 1 Million USD (niedrigwertige Konten) ist bis 30. Juni 2016 eine elektronische Suche nach US‑Indizien durchzuführen.
Konten über 1 Million USD gelten als hochwertig und erfordern ein erweitertes Prüfverfahren (elektronisch + Papier) bis zum 30. Juni 2015 bzw. innerhalb von sechs Monaten nach Erreichen der Schwelle.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.